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Was, wenn der Ex / oder die Ex Bilder vom gemeinsamen Kind in Social-Networks online stellt? Darf der das, oder darf er es nicht? Und was müssen die Netzwerkbetreiber machen und was nicht?
Zunächst einmal muss man selbst überlegen, ob man damit leben kann, das der ehemalige Lebenspartner Fotos im Web vom gemeinsamen Kind ins Web stellt. Wenn dem nicht so ist, und man sich absolut sicher ist, das man das nicht will, dann bleibt häufig nur der Weg zum Anwalt, wenn der oder die Ex uneinsichtig ist.
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