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Ich-AG
Allgemeine Information
Mit dem Existenzgründungszuschuss ist seit dem 01.01.2003 ein neues Instrument zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Form einer "Ich-AG" in das Arbeitsförderungsgesetz (Drittes Sozialgesetzbuch - SGB III) aufgenommen worden. Damit wurde die Empfehlung der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" umgesetzt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit dieArbeitslosigkeit beenden, können einen Existnezgründungszuschuss (EXGZ - § 421 I SGB III) erhalten. Die Gründerinnen und Gründer einer Ich-AG sind während des Bezugs dieser Leistung in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen und haben Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
Als Alternative zur Ich-AG mit Existenzgründungszuschuss kann die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - wie bisher schon - durch Gewährung des Überbrückungsgeldes (§57 SGB III) unterstützt werden. Beide Leistungen der Arbeitsförderung werden allerdings nichtzugleich gewährt. Sie haben die gleiche Zielsetzung, aber unterschiedliche Zwecke undFördervoraussetzungen. So dient das Überbrückungsgeld der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung in den ersten sechs Monaten der Selbstständigkeit, während der Existenzgründungszuschuss zur Aufrechterhaltung des sozialen Schutzes in einer bis zu dreijährigen “Übergangsphase” verwendet werden soll. Gründungswillige Arbeitslose können also imEinzelfall abwägen, ob das Überbrückungsgeld oder der Existenzgründungszuschuss die für sie geeignete Förderung darstellt.
Die örtlichen Agenturen für Arbeit sind für die Beratung und Förderung der Arbeitslosen zu diesen zwei Leistungen zuständig. Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ist unabhängig von weiteren, eventuell möglichen Förderungen von Existenzgründern. Auskünfte über entsprechende Programme des Bundes, der Länder und der EU erteilt u.a. Förderberatung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit:
Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
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