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Ich-AG
Existenzgründerzuschuss
für Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden.
Dauer und Höhe:
Der Existenzgründerzuschuss wird bis zu drei Jahren bezahlt.Er wird jeweils längstens für ein Jahr bewilligt. Er beträgt im ersten Jahr monatlich 600,-€, im zweiten Jahr monatlich 360,-€ und im dritten Jahr monatlich 240,-€
Leistungsvoraussetzungen
Der Existenzgründerzuschuss wird gezahlt, wenn Sie
- in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III bezogen haben oder
- in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt waren,
- nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ein Arbeitseinkommen (Gewinn) erzielen werden, das voraussichtlich 25.000,-€ im Jahr nicht übersteigt,
- keine Arbeitnehmer oder nur mitarbeitende Familienangehörige beschäftigen.
Der Existenzgründerzuschuss ist ausgeschlossen, wenn die selbstständige Tätigkeit durch ein Überbrückungsgeld gefördert wird.
Wenn Sie einen Existenzgründungszuschuss erhalten, müssen Siesich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.
Sie müssen den Antrag vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei dem örtlichen zuständigen Arbeitsamt stellen.
Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
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