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Ich-AG

Ist die Ich-AG eine besondere Unternehmensform?

Die Bezeichnung "Ich-AG" besitzt keine gesellschaftliche Bedeutung. Die Gründerinnen und Gründer können auch keine Aktiengesellschaft bilden. Nach den Vorstellungen der Hartz-Kommission drückt der Begriff "Ich-AG" aus, dass Arbeitslose ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur als Arbeitnehmer einbringen, sondern vor allem auch als Selbstständige umsetzen können.


Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.

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