Eltern-Zentrum    30.07.2010 - 20:46   
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Ich-AG

Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.

  1. Allgemeine Information
  2. Welche Tätigkeiten können aufgenommen werden?
  3. Was ist "Ich-AG" für eine Gesellschaftsform?
  4. Wer kann gefördert werden?
  5. Überbrückungsgeld
  6. Existenzgründerzuschuss
  7. Wie und wie lange wird man gefördert?
  8. Die 25.000€ Einkommensgrenze
  9. Was passiert bei der Ausübung eines Nebenjobs?
  10. Die Scheinselbstständigkeit
  11. Soziale Sicherung
  12. Was passiert wenn ich als Ich-AG scheitere?

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