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Ich-AG
Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
- Allgemeine Information
- Welche Tätigkeiten können aufgenommen werden?
- Was ist "Ich-AG" für eine Gesellschaftsform?
- Wer kann gefördert werden?
- Überbrückungsgeld
- Existenzgründerzuschuss
- Wie und wie lange wird man gefördert?
- Die 25.000€ Einkommensgrenze
- Was passiert bei der Ausübung eines Nebenjobs?
- Die Scheinselbstständigkeit
- Soziale Sicherung
- Was passiert wenn ich als Ich-AG scheitere?
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