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Ich-AG
Krankenversicherung
Wie sieht der soziale Schutz in der Ich-AG aus?
Auf dem Weg in eine sich selbst tragende Selbstständigigkeit sind Ich-AGs - durch Versicherungspflicht oder durch die Möglichkeit freiwilliger Mitgliedschaft - in den Schutz einzelner Sozialversicherungszweige einbezogen:
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich-AG-Gründerinnen und -Gründer können bei Vorliegen der Vorbeschäftigungszeiten einefreiwillige Mitgliedschaft eingehen. Die Beiträge richten sich nach den tatsächlichen Einnahmen des Mitglieds; es muss - auch bei Nachweis von niedrigen Einkünften - ein Mindestbeitrag gezahlt werden. Der von der Agentur für Arbeit ausgezahlte Existenzgründungszuschuss zählt selbst nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Bei der Ich-AG können als beitragspflichtige Mindesteinnahmen das Sechzigstel der monatlichen Bezugsgröße zu Grundegelegt werden (§ 240 SGB V). Im Jahr 2004 werden 1.207,50€ als monatliche Mindesteinnahmen zugrunde gelegt. daraus leitet sich bei einem Beitragssatz von beispielsweise 14% einmonatlicher Mindestbeitrag von 170,-€ ab. Liegt das durchschnittliche Arbeitseinkommen in den ersten drei Jahren höher, müssen höhere Beiträge entrichtet und ggf. auch nachgezahlt werden, falls die ursprüngliche Beitragseinstufung unter Vorbehalt erfolgt ist.
Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
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