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Ich-AG

Was passiert, wenn neben der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit weitere abhängige Beschäftigungen ausgeübt werden?

Der Existenzgründungszuschuss soll die Selbstständigen auf ihrem Weg unterstützen, bis sich die Tätigkeit als Haupterwerb selbst trägt. Förderrechtlich müssen dabei auch die Einkommen durch “Nebentätigkeiten” berücksichtigt werden. Werden also eine oder mehrere zusätzliche, anhängige Beschäftigungen aufgenommen, so werden die daraus erziehlten Einkünfte mit dem Arbeitseinkommen der Ich-AG zusammengerechnet werden, und dieses Gesamteinkommen wird beider Überprüfung der Obergrenze von 25.000,-€ im Jahr berücksichtigt.

 

Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.

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