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Ich-AG
Pflegeversicherung
Wie sieht der soziale Schutz in der Ich-AG aus?
Auf dem Weg in eine sich selbst tragende Selbstständigigkeit sind Ich-AGs - durch Versicherungspflicht oder durch die Möglichkeit freiwilliger Mitgliedschaft - in den Schutz einzelner Sozialversicherungszweige einbezogen:
Soziale Pflegeversicherung
Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Sie können sich aber auch davon befreien lassen, wenn sie (und ihre Angehörigen oder Lebenspartner) privat gegen Pflegebedürftigkeit versichert sind (§ 20 Abs. 3 i.V.m. §22 Abs. 1 SGB XI). Die Regelung des § 240 SGB V findet entsprechend Anwendung; der monatliche Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung liegt bei etwas über 20,-€
Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
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