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Ich-AG
Rentenversicherung
Wie sieht der soziale Schutz in der Ich-AG aus?
Auf dem Weg in eine sich selbst tragende Selbstständigigkeit sind Ich-AGs - durch Versicherungspflicht oder durch die Möglichkeit freiwilliger Mitgliedschaft - in den Schutz einzelner Sozialversicherungszweige einbezogen:
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Ich-AG-Gründerinnen und -gründer sind versicherungspflichtig, solange sie den Existenzgründerzuschuss beziehen und mehr als gerinfügig selbstständig sind. Diese Pflichtversicherung ist gegenüber etwaigen anderen Versicherungspflichten nach § 2 SGB VI vorrangig. Zur Bestimmung der Beitragshöhe gibt es für den Versicherten drei Optionen:
- Alle pflichtversicherten Selbstständigen können in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit den halben Regelbeitrag zur Rentenversicherung leisten, dert auf ein”fiktives” Arbeitseinkommen entsprechend der halben monatlichen Bezugsgröße (alte Bundesländer: 1/2*2.415€=1.207,50€; neue Bundesländer: 1/2*2.030€=1.015€) bezogenist (§ 165 SGB VI). Bei einem Beitragssatz von 19,5% (20043) beträgt der monatliche Rentenbeitrag etwas über 235,-€ in Westdeutschland und rund 198,-€ in Ostdeutschland.
- Auf Antrag kann ein höherer Beitrag (Regelbeitrag) bezogen auf die monatliche Bezugsgröße entrichtet werden.
- Auf Antrag kann der Beitrag auch einkommensgerecht nach dem tatsächlichenArbeitseinkommen erhoben werden. Sofern der Nachweis über das niedrigere Arbeitseinkommen erbracht wird, sind Einkünfte von mind. 400,-€ die Bemessungsgrundlage für die Rentenbeiträge.
Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
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