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Ich-AG
Sozialversicherung
Wie sieht der soziale Schutz in der Ich-AG aus?
Auf dem Weg in eine sich selbst tragende Selbstständigigkeit sind Ich-AGs - durch Versicherungspflicht oder durch die Möglichkeit freiwilliger Mitgliedschaft - in den Schutz einzelner Sozialversicherungszweige einbezogen:
Bezahlt das Arbeitsamt den Existenzgründerinnen und -gründern die Sozialversicherung?
Selbstständig sein bedeutet, selbst für die soziale Absicherung in den gesetzlichen Sozialversicherungssystem oder über private Versicherung zu sorgen. Die Existenzgründerinnen und -gründer mit dem Existenzgründerzuschuss müssen - wie alle anderen Selbstständigen auch - ihre jeweiligen Beiträge selbst entrichten.
Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
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