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Ich-AG

Unfallversicherung

Wie sieht der soziale Schutz in der Ich-AG aus?

Auf dem Weg in eine sich selbst tragende Selbstständigigkeit sind Ich-AGs - durch Versicherungspflicht oder durch die Möglichkeit freiwilliger Mitgliedschaft - in den Schutz einzelner Sozialversicherungszweige einbezogen:

Gesetzliche Unfallversicherung

Für Ich-AG-Gründerinnen und -Gründer gilt wie bei den anderen Selbstständigen, dass die Versicherung kraft Satzung der jeweiligen Unfallversicherungsträger sich auch auf Unternehmer erstrecken kann (§3 SGB VII).

 

Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.

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