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Ich-AG
Welche Tätigkeiten können als Ich-AG aufgenommen werden?
Ziel ist es, mit der Ich-AG vor allem die Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen besser gerecht zu werden. Den mit dem Existenzgründungszuschuss geförderten Gründerinnenund Gründern einer Ich-AG stehen aber alle Tätigkeiten offen, die auch sonst selbstständigausgeübt werden können. Wie bei jeder Selbstständigkeit muss man auch bei der Ich-AG die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Gewerberecht; Handwerksordnung) und berufsständische Regelungen beachten. Ist z.B. die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig, ist hierzu der Agentur für Arbeit eine Bestätigung vorzulegen.
Bei Ausübung der selbstständigen Tätigkeit im Ausland kann keine Förderung mit dem Existenzgründungszuschuss erfolgen.
Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
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