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Ich-AG
Wie sieht die Förderung aus? Wie lange wird diese gewährt?
Der Existenzgründerzuschuss ist ein monatlicher pauschaler Zuschuss, der zunächst für ein Jahr bewilligt wird. Die Förderung der Ich-AG ist auf längstens drei Jahre begrenzt. Der Existenzgründungszuschuss wird nur so lange gewährt, wie die Fördervoraussetzungen noch erfüllt sind. Bei Förderpersonen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, wird die Zahlung des Zuschusses eingestellt.
Die Höhe des Zuschusses sinkt jeweils nach Ablauf eines Jahres. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr nach Beendigung der Arbeitslosigkeit monatlich 600,-€. Im zweiten Jahr beträgt der Zuschuss monatlich 360,-€ und im dritten Jahr monatlich 240,-€. Der Zuschuss ist eine steuerfreie Einnahme (§3 EStG) und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Wichtiger Hinweis:Seit dem 1. Juli 2006 werden keine neuen ICH-AGs mehr gegründet, da der Existenzzuschuss der Ich-AG durch den Existenzgründungszuschuss abgelöst wurde. Empfänger von ALG II (Hartz 4) haben keinen Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
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