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Mindestlohn in Deutschland

Mindesteinkommen statt Mindestlohn?

Ein flächendeckender Mindestlohn – ist das die Lösung? Möglich. Oder doch nicht?

Wir in Deutschland haben nicht überall die gleichen Lebenserhaltungskosten. So kostet beispielsweise eine Wohnung in München das dreifache als in Kiel. Ein Mindestlohn berücksichtigt jedoch solche lokalen Unterschiede nicht. Der Mindestlohn ist also nicht so flexibel, wie wir es bräuchten. Eine andere Lösung muss her.

Menschen im Norden Deutschlands profitieren natürlich vom Mindestlohn. Doch die Arbeitnehmer im Süden Deutschlands würden trotz Mindestlohn immer noch vom Sozialamt (ARGE) abhängig bleiben. Dies stellt eine soziale Ungerechtigkeit dar die Ihresgleichen sucht.

Ein alternatives Konzept wäre nötig. Eine Lösung die so flexibel ist, wie unser tägliches Leben. Eine solche Lösung gibt es. Das neue Konzept entlastet die Sozialkassen und garantiert ein gutes Einkommen bei deutlich weniger prekären Arbeitsverhältnissen.


Wie soll das neue System aussehen?

Der Vorschlag setzt voraus, dass der Staat nicht für das Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verantwortlich ist, sondern der Arbeitgeber. Wer einen Arbeitsplatz vergibt, der muss die Arbeit auch bezahlen. Es kann nicht sein, das der Arbeitgeber die Gewinne abschöpft, und der Arbeitnehmer nicht von seinem Einkommen existieren kann.

Insbesondere die Zeitarbeitsbranche setzt darauf, dass die Arbeitnehmer durch eine Hartz-4 Aufstockung ihr Einkommen sichern. Dem muss ein Ende gesetzt werden – per Gesetz!

Die ARGE berechnen ein Mindesteinkommen. Dieses basiert auf den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Miete) und dem Einkommen. Und das was dem Arbeitnehmer zum Leben fehlt, wird von den ARGEs zugezahlt. Und das Geld stammt natürlich aus Steuergeldern. D.h. der Staat zahlt am Ende das Einkommen des Arbeitnehmers und die Firmen haben eine Gewinnsteigerung bis zur Bewusstlosigkeit.

Die neue Regelung sieht aber vor, das wenn ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Aufstockung durch Hartz-4 hat, muss der Arbeitgeber den Hartz-4-Anteil an das Sozialamt zahlen - zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,-€ pro Fall.

Hat eine Firma mehr als 50 solcher Fälle pro Jahr, wird das Gewerbe von Rechtswegen her geschlossen, da es nicht rentabel ist. Außerdem wird der Arbeitgeber wegen Ausbeutung von Arbeitskräften vor Gericht gestellt. Ferner muss dem Arbeitgeber die vorsätzliche Ausbeutung des Sozialsystems zur Last gelegt werden. Dies muss ebenfalls unter Strafe gestellt werden.

Obwohl dieses neue System allen fünf Parteien vorgestellt wurde, stieß es auf Ablehnung, bzw. es kam keinerlei Reaktion. Auch als der Vorschlag als ePetition eingereicht wurde, wurde die Petition abgelehnt.

Beitrag von: Christian Tietgen / 27.11.2009

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