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Ombudsrat

Ombudsrat Grundsicherung für Arbeitssuchende

Der Ombudsrat zur Grundsicherung für Arbeitsuchende hat am 1. Dezember 2004 offiziell seine Tätigkeit aufgenommen.

Dem Ombudsrat gehören Frau Dr. Christine Bergmann (Bundesfamilien-ministerin a. D.), Herr Prof. Dr. Kurt Biedenkopf (Ministerpräsident a. D. des Freistaates Sachsen) und Herr Dr. Hermann Rappe (Vorsitzender a. D. der IG-Bergbau, Chemie und Energie) an. Das Gremium nimmt seine Aufgaben ehrenamtlich und unabhängig wahr.

Der Ombudsrat wird die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt begleiten. Er wird dazu durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Bundesagentur für Arbeit kontinuierlich über die Entwicklung der neuen Leistung in der Praxis informiert. Die Zusammenarbeit zwischen Ombudsrat und Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird seitens des Ministeriums durch Herrn Staatssekretär Rudolf Anzinger wahrgenommen. Der Ombudsrat wird dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit über Schlussfolgerungen für die Verwaltungspraxis und eventuelle Konsequenzen für die Gesetzgebung berichten und entsprechende Empfehlungen geben.

Einzelfälle - etwa Fälle von besonderer Bedeutung oder häufig wiederkehrende Fragestellungen - kann der Rat nach eigenem Ermessen aufgreifen.

Der Ombudsrat ist außerhalb des regulären Widerspruchs- und Klageverfahrens tätig, d. h. Einwände der künftigen Arbeitslosengeld II-Empfänger gegen ihren Bescheid sind nach wie vor an die örtlich zuständigen Behörden zu richten. Der Ombudsrat ersetzt auch nicht die Aufgaben der für Eingaben zuständigen Stellen im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.

Der Ombudsrat hat seine Arbeit im Juni 2006 eingestellt, bzw. beendet.

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