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Head-Hunter - Die Jobvermittler

Head-Hunter oder auch "private Arbeitsvermittler" genannt, sind im wahrsten Sinne des Wortes Kopfgeldjäger. Denn für jede vermittelte Person erhalten diese ein Kopfgeld vom Arbeitsamt in Höhe von 2.000€. Abgerechnet wird direkt mit dem Arbeitsamt über ein Standardformular.

Dabei spielt es für die privaten Arbeitsvermittler keine Rolle, ob der künftige Arbeitnehmer auf ihr Profil passt oder den von ihnen als Kundenfirma geforderten Qualifikationen besitzt.

Eine "professionelle" Jobvermittlung gibt es in diesem Bereich nicht. Das liegt daran, das keine gesonderte Qualifikation erforderlich ist, um ein solches Vermittlungsbüro zu eröffnen bzw. zu führen. Die Anmeldung eines Gewerbes (also ein Gewerbeschein für 30,-€ je nach Wohnort) ist völlig ausreichend. Und einen solchen Gewerbeschein erhält jeder – noch heute wenn er will.

Vom Einsatz sog. Head-Hunter, also private Arbeitsvermittler, ist daher dringend abzuraten.

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