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Elterngeld
Was ist sonst noch bei der Antragstellung zu beachten?
Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Mit der Antragstellung erfolgt also eine konkrete Festlegung auf Anzahl und Lage der Bezugsmonate.
Gewöhnlich ist diese Entscheidung bindend und kann nur in besonderen Härtefällen noch einmal geändert werden kann. Eine gesonderte aussagekräftige Begründung ist unumgänglich.
Sind zwei Elternteile vorhanden, muss der Partner diesen Antrag zur rechtsgültigkeit zwingend mitunterschreiben. Damit bringt der Partner sein Einverständnis mit der Aufteilung der Elterngeldmonate, wie sie sich aus dem Antrag ergibt, zum Ausdruck, wenn er nicht gleichzeitig eine andere, abweichende Inanspruchnahme von Bezugsmonaten anzeigt oder beantragt.
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