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 Eltern > Eltern: E > Eltern: Elterngeld und Elternzeit
 

Elterngeld

Die Bundesfamilienministerin will das Elterngeld ausbauen

Konkret geht es um das Teilelterngeld. Dieses will die Ministerin so bald wie möglich einführen, und das Elterngeld dadurch vor allem flexibler gestalten.

Teilelterngeld bedeutet, dass es den Eltern ermöglicht werden soll das

  • sie Elterngeld beziehen können
  • sie mehr Zeit für ihr Kind zu haben
  • sie in ihrem Beruf bleiben können
  • Armut nicht durch die Familiengründung entsteht

Die Eltern können während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten gehen. Auf diese Weise bleiben sie dem Unternehmen als Arbeitskraft erhalten – wenn auch nur in Teilzeit.

In Zeiten der Wirtschaftskrise soll auf diese Weise jedoch auch verhindert werden, das Unternehmen berufstätige Eltern entlassen müssen. Denn Teilzeit heißt, das Unternehmen weniger zahlen müssen, sich aber die Mitarbeiter langfristig erhalten und sogar binden.

50% des Einkommens kommt aus der beruflichen Tätigkeit der Eltern. Und die anderen 50% des Einkommens bestehen aus dem Elterngeld.

Fazit: Kind und Beruf lässt sich besser als jemals zuvor vereinbaren.

Die Neuregelung sieht vor, dass Eltern bei einer Teilzeitbeschäftigung 28 Monate Elterngeld beziehen können. Das lohnt sich schon allein deshalb, weil es dann insgesamt mehr Elterngeld gibt.

Das Bundesfamilienministerium stellt eine Beispielrechnung bereit: Beispielsfall bisher: Elternteil (Einkommen vor der Geburt 2000 €) nimmt Elterngeld und arbeitet Teilzeit (2 Monate)

  • Arbeit Teilzeit 50 % --> ca. 50 % Lohn fällt weg (z.B.1000 €) --> davon 67 % Elterngeld = voller Monat verbraucht = 2 mal 670 € = 1340 €
  • Streckung auf vier Monate Auszahlung möglich (reines Auszahlungsmodell ) halbes Elterngeld (335 €) bei doppelt so vielen Monaten = 4 Monate mal 335 € gleich 1.340 €

Und künftig soll es so sein:

Wer in Teilzeit 50 % oder mehr seiner Arbeitszeit weiterarbeitet, verbraucht nur einen halben Anspruch und verdoppelt damit die Monate für die er einen individuellen Teilanspruch geltend machen kann (nicht bloße Auszahlungsstreckung)

  • Arbeit Teilzeit 50 % --> ca. 50 % Lohn fällt weg --> davon 67 % Elterngeld = 670 € = halber Anspruch/Monat verbraucht
  • Anspruch: Teilanspruch von 670 € mal 4 (halbe) Monate gleich 2.680 €

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