|
Elterngeld
Elterngeld + Hartz 4 ?
Der Mindestbetrag des Elterngeldes beträgt 300,-Euro. Dieser Grundbetrag wird auf die Sozialleistung Arbeitslosengeld 2 (besser bekannt als „Hartz 4“) nicht angerechnet. An einem kleinen Rechenbespiel möchten wir dies nochmals verdeutlichen:
Wenn der Grundbetrag von 300,-Euro Elterngeld überschritten wird und ein Bezug von Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) besteht, wird der Betrag dem ALG 2 angerechnet, der über dem Mindestbetrag des Elterngeldes liegt. Das heißt die Differenz vom Elterngeld (gesamt) minus 300,-Euro Sockelbetrag.
Ein kleines Rechenbespiel soll dies nochmals besser verdeutlichen:
ALG 2 – Elterngeld (Gesamt) + Mindestelterngeld 300,-Euro = Monatliches Einkommen
Nehmen wir an, jemand erhält 350,-€ Elterngeld und Hilfe zum Lebensunterhalt durch Hartz 4. Das Elterngeld setzt sich dann zusammen aus dem Sockelbetrag von 300,-Euro + 50,-Euro. Die 50,-€ werden dann auf das ALG 2 angerechnet. Der Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300,-€ jedoch nicht.
<< zurück
|