Eltern-Zentrum    08.09.2010 - 20:31   
  Startseite   |   Eltern-Zentrum / Community   |   Suchen   |   Online-Spiele   |     Shopping   |     Impressum   |   Hilfe   |  
 Themen

Startseite Neue Themen

Beruf
Eltern
Gesundheit
Pädagogik
Recht
Technik
Multimedia
Essen & Trinken

 

 Eltern
 Eltern > Eltern: E > Eltern: Elterngeld und Elternzeit
 

Elterngeld

Elterngeld + Hartz 4 ?

Der Mindestbetrag des Elterngeldes beträgt 300,-Euro. Dieser Grundbetrag wird auf die Sozialleistung Arbeitslosengeld 2 (besser bekannt als „Hartz 4“) nicht angerechnet. An einem kleinen Rechenbespiel möchten wir dies nochmals verdeutlichen:

    Rechenbeispiel:

    Elterngeld + Hartz 4 (ALG 2) = Einkommen


Wenn der Grundbetrag von 300,-Euro Elterngeld überschritten wird und ein Bezug von Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) besteht, wird der Betrag dem ALG 2 angerechnet, der über dem Mindestbetrag des Elterngeldes liegt. Das heißt die Differenz vom Elterngeld (gesamt) minus 300,-Euro Sockelbetrag.

    Ein kleines Rechenbespiel soll dies nochmals besser verdeutlichen:

    ALG 2 – Elterngeld (Gesamt) + Mindestelterngeld 300,-Euro = Monatliches Einkommen


Nehmen wir an, jemand erhält 350,-€ Elterngeld und Hilfe zum Lebensunterhalt durch Hartz 4. Das Elterngeld setzt sich dann zusammen aus dem Sockelbetrag von 300,-Euro + 50,-Euro. Die 50,-€ werden dann auf das ALG 2 angerechnet. Der Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300,-€ jedoch nicht.

 << zurück

 Werbung

 Werbung


myToys.de - Einfach alles für Ihr Kind
   Impressum       Nutznungsbedingungen (NUB)       Datenschutz       FAQs zu Eltern-Zentrum       Hilfethemen