Eltern-Zentrum Impressum    Nutzungsbedingungen    Datenschutz   

www.babywalz.de

 Eltern-Zentrum

Startseite Startseite

suchen suchen

Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Hilfe

 

 Info
Magazin

 

 Themen

Startseite Neue Themen

Beruf
Eltern
Gesundheit
Pädagogik
Recht
Technik
Multimedia
Essen & Trinken

 

 Amazon
Amazon
 Eltern
 Eltern > Eltern: E > Eltern: Elterngeld und Elternzeit
 

Elterngeld

Elterngeld + Hartz 4 ?

Der Mindestbetrag des Elterngeldes beträgt 300,-Euro. Dieser Grundbetrag wird auf die Sozialleistung Arbeitslosengeld 2 (besser bekannt als „Hartz 4“) nicht angerechnet. An einem kleinen Rechenbespiel möchten wir dies nochmals verdeutlichen:

    Rechenbeispiel:

    Elterngeld + Hartz 4 (ALG 2) = Einkommen


Wenn der Grundbetrag von 300,-Euro Elterngeld überschritten wird und ein Bezug von Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) besteht, wird der Betrag dem ALG 2 angerechnet, der über dem Mindestbetrag des Elterngeldes liegt. Das heißt die Differenz vom Elterngeld (gesamt) minus 300,-Euro Sockelbetrag.

    Ein kleines Rechenbespiel soll dies nochmals besser verdeutlichen:

    ALG 2 – Elterngeld (Gesamt) + Mindestelterngeld 300,-Euro = Monatliches Einkommen


Nehmen wir an, jemand erhält 350,-€ Elterngeld und Hilfe zum Lebensunterhalt durch Hartz 4. Das Elterngeld setzt sich dann zusammen aus dem Sockelbetrag von 300,-Euro + 50,-Euro. Die 50,-€ werden dann auf das ALG 2 angerechnet. Der Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300,-€ jedoch nicht.

Hinweis: Das Sparpaket von Union (CDU; CSU) und FDP sieht vor, dass das Elterngeld für Hartz 4-Empfänger ersatzlos gestrichen wird!

 << zurück

 Werbung

kidsroom.de - Baby- und Kinderausstatter

Meine-Babyflasche - Personalisierte Babygeschenke

Baby-Walz Starke-Marken

 Werbung

myToys.de: Einfach alles für Ihr Kind

   Impressum       Nutznungsbedingungen (NUB)       Datenschutz       FAQs zu Eltern-Zentrum       Hilfethemen