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 Eltern > Eltern: E > Eltern: Elterngeld und Elternzeit
 

Elterngeld

Elterngeld greift nicht

Geburtenrate in Deutschland steigt um 0,4%

Hat das Lockmittel Elterngeld versagt?

Viele Medien berichten über eine massive Steigerung der Geburten in Deutschland. Verglichen wurden die ersten sechs Monate des Jahres 2006 und die ersten 6 Monate des Jahres 2007. Laut der Pressemitteilung (Nr. 290 vom 20.07.2007) des statistischen Bundesamtes sieht die Sache ganz anders aus.

So wurden im Jahr 2006 148.700 Kinder in Deutschland geboren (Totgeburten werden nicht gezählt). Im Jahr 2007 kamen 149.300 Kinder zur Welt. Das ist eine leichte Steigerung von 0,4%.

Der große Babyboom, welcher prophezeit wurde, blieb aus.

Trotzdem lobt sich die Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). So hat sie im letzten Newsletter ihres Ministeriums vom 15.08.2007 darauf hingewiesen, das jetzt deutlich mehr Väter sich um ihre Kinder kümmern. So sollen ca. 8,5% Väter Elterngeld und Elternzeit beantragt haben. Diese Steigerung lässt sich jedoch nicht auf die positive Politik der Ministerin zurückführen. Denn die Väter, die in den letzten 12 Monaten arbeitslos wurden, beantragen das Elterngeld und die Elternzeit nur aus einem Grund: Sie kriegen mehr Elterngeld als ihre Ehefrauen. Und nach dem Bezug des Elterngeldes erhalten die Väter ihren Restanspruch auf das Arbeitslosengeld.

Auch weist die Ministerin im o.g. Newsletter darauf hin, das es keinen finanziellen Einbruch bedeutet, wenn sich junge Eltern (bis 29Jahre) für ein Kind entscheiden. Dabei argumentieren Arbeitgeber um so heftiger damit, das Eltern nicht mehr flexibel sein können. Kündigungen wegen Geburten werden zwar nicht ausgesprochen ……. Denn es werden andere Gründe genannt. Notfalls, werden sogar welche erfunden! Solche Fälle treten immer gehäufter auf. Besonders davon betroffen ist die Branche der Zeitarbeit. Zeitarbeiter können immer und zu jedem Zeitpunkt „betriebsbedingt“ gekündigt werden.

Das Risiko im Falle eines Kinderwunsches ist größer als jemals zuvor. Denn inzwischen ist die Frage nach dem Kinderwunsch beim Einstellungsgespräch ein wichtiges Kriterium. Wenn der Arbeitsuchende sagt, er möchte gern Kinder, so ist dies bereits das „Aus“. Wer Kinder hat, wird gefragt, wer sich um das Kind kümmere, wenn es krank wird. Das Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf „Sonderurlaub“ haben, wenn Kinder krank werden, spielt heute keine Rolle mehr.

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