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Elterngeld
Darf ich nebenbei Arbeiten und trotzdem Elterngeld beziehen?
Das Elterngeld ist eine Familienleistung und soll den Eltern ermöglichen, in den ersten zwölf Monaten (max. 12 + 2 Partnermonate / 24 Monate bei 50%Elterngeld im Monat) ihr Kind zu betreuen und zu begleiten. Ferner soll den jungen Familien teure Babysitter und noch teurere Tagesmütter erspart bleiben. Denn diese Probleme kommen noch früh genug.
Wichtiger Hinweis:
Jede Änderung im Einkommen vor und während des Bezugs des Elterngeldes muss der zuständigen Elterngeldstelle unverzüglich - d.h. sofort - mitgeteilt werden. Es besteht MITTEILUNGSPFLICHT!
Nebentätigkeiten vor der Geburt
War das Elternteil, welches zur Betreuung des Kindes nur Teilzeitbeschäftigt, besteht möglicherweise ein Anspruch auf ein erhöhtes Elterngeld.
Nebentätigkeiten nach der Geburt (während des Bezugs von Elterngeld)
Arbeitet das Elternteil, welches Elterngeld beantragt hat (und Elterngeld bekommt), mehr als 30h / Monat, gilt die Mutter / der Vater als voll Erwerbstätig. Elterngeld wird ab dem Tag der Arbeitsaufnahme gestrichen. Die Aufnahme einer jeden Beschäftigung muss der Elterngeldstelle unverzüglich mitgeteilt werden.
Wird eine Nebentätigkeit (z. B. auf Teilzeitbasis) während des Bezugs von Elterngeld aufgenommen, muss das umgehend der zuständigen Elterngeldstelle mitgeteilt werden. Das Elterngeld muss von der Elterngeldstelle ab dem Tag des Arbeitsbeginns neu berechnet werden. Ferner darf die Nebentätigkeit max. 30h / Monat ausgeführt werden.
Das durch die Nebentätigkeit erwirtschaftete Geld, wird dem Elterngeld gegengerechnet.
Rechenbeispiel:
Vor der Geburt hat das Elternteil 1.000Euro/ Vollzeit verdient
67% von 1.000Euro = 670Euro Elterngeld
Durch eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30h / Monat werden 400Euro verdient:
1.000Euro – 400Euro = 600Euro
67% von 600Euro = 402Euro Elterngeld
In diesem Rechenbeispiel ist ein erhöhtes Elterngeld für Geringverdiener nicht möglich.
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