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 Eltern > Eltern: E > Eltern: Elterngeld und Elternzeit
 

Elterngeld

Elterngeld bei Mehrlingsgeburten

Bekommen Eltern Zwillinge, Drillinge (und mehr), so erhöht sich das Elterngeld um je 300,-€ für das zweite und jedes weitere Kind. Das bedeutet, das zum errechneten Elterngeld nochmals 300,-€ pro Kind zusätzlich bezahlt werden.

    Elterngeld: 1.100,-€ (<- Beispielbetrag)

    Erstes Zwillingskind: 0,-€

    Zweites Zwillingskind: 300,-€

    = 1.400,-€

Werden neben dem Elterngeld weitere Entgeldersatzleistungen gezahlt (Mutterschaftsgeld; Arbeitslosengeld 1 oder 2), so bleiben die Zuschläge in Höhe von 300,-€ pro weiteres Kind bei Mehrfachgeburten davon unberührt. Der Unterschiedsbetrag ist nur relevant zwischen dem eigentlich errechneten Elterngeld und den anderen Entgeldersatzleistungen.

Die 300,-€ pro Kind bei Mehrlingsgeburten sind nicht als ein Einkommen zu berücksichtigen, wenn es um weitere Sozialleistungen geht. Gleiches gilt bei der Lohnsteuererklärung. Die Betrag von 300,-€ pro Kind bei Mehrlingsgeburten wird nicht als Einkommen berücksichtigt. Lediglich das eigentlich errechnete Elterngeld gilt als zu versteuerndes Einkommen.

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