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Elterngeld
Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
Bekommen Eltern Zwillinge, Drillinge (und mehr), so erhöht sich das Elterngeld um je 300,-€ für das zweite und jedes weitere Kind. Das bedeutet, das zum errechneten Elterngeld nochmals 300,-€ pro Kind zusätzlich bezahlt werden.
Elterngeld: 1.100,-€ (<- Beispielbetrag)
Erstes Zwillingskind: 0,-€
Zweites Zwillingskind: 300,-€
= 1.400,-€
Werden neben dem Elterngeld weitere Entgeldersatzleistungen gezahlt (Mutterschaftsgeld; Arbeitslosengeld 1 oder 2), so bleiben die Zuschläge in Höhe von 300,-€ pro weiteres Kind bei Mehrfachgeburten davon unberührt. Der Unterschiedsbetrag ist nur relevant zwischen dem eigentlich errechneten Elterngeld und den anderen Entgeldersatzleistungen.
Die 300,-€ pro Kind bei Mehrlingsgeburten sind nicht als ein Einkommen zu berücksichtigen, wenn es um weitere Sozialleistungen geht. Gleiches gilt bei der Lohnsteuererklärung. Die Betrag von 300,-€ pro Kind bei Mehrlingsgeburten wird nicht als Einkommen berücksichtigt. Lediglich das eigentlich errechnete Elterngeld gilt als zu versteuerndes Einkommen.
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