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Elterngeld
Der Geschwisterbonus
Familien mit mehr als einem Kind können unter bestimmten Voraussetzungen einen Geschwisterbonus erhalten. Bei der Einkommenserittlung vor der Geburt des zweiten oder weiteren Kindes die Zeiten für Mutterschaftsgeld und Elterngeld ausgeklammert. D.h. sie sind für die Berechnungsgrundlage nicht relevant. Es zählt nur das tatächliche Einkommen.
Das danach zustehende Elterngeld erhöht sich dann um 10% oder mindesten 75,-Euro. Im Falle des Sockelbetrags hieße dies dann: 300,-Euro Elterngeld + 75,-Euro Geschwisterbonus = 375,-Euro Elterngeld insgesamt.
Der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag besteht so lange, bis das ältere Kind drei Jahre alt ist.
Bei drei oder mehr Kindern im Haushalt besteht so lange Anspruch auf die Erhöhung, wenn mindestens 2 Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Erreichen die älteren Geschwisterkinder die Altersgrenzen, so bleibt der eigentliche Betrag des Elterngeldes bis Ende der erste 12 (bzw. 14) Monate selbstverständlich bestehen.
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