Eltern-Zentrum Impressum    Nutzungsbedingungen    Datenschutz   

www.babywalz.de

 Eltern-Zentrum

Startseite Startseite

suchen suchen

Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Hilfe

 

 Info
Magazin

 

 Themen

Startseite Neue Themen

Beruf
Eltern
Gesundheit
Pädagogik
Recht
Technik
Multimedia
Essen & Trinken

 

 Amazon
Amazon
 Eltern
 Eltern > Eltern: E > Eltern: Elterngeld und Elternzeit
 

Elterngeld

Welche Einnahmen gelten nicht als Einkommen?

Das Elterngeld orientiert sich ausschließlich am Erwerbseinkommen. Andere Einnahmen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Dazu gehören z.B.:

  • Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen
  • Arbeitslosengeld 1
  • Arbeitslosengeld 2 (Besser bekannt als Hartz 4)
  • Kurzarbeitergeld
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Renten
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Sparerfreibetrag wird abgezogen
  • Werbungskosten Pauschbetrag

Kurz gesagt: Das Elterngeld wird berechnet von dem Erwerbseinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit, bzw. aus selbstständiger Arbeit berechnet.

Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen. Doch diese kommen so gut wie nicht vor. Deshalb werden diese hier vernachlässigt.

 << zurück

 Werbung

kidsroom.de - Baby- und Kinderausstatter

Meine-Babyflasche - Personalisierte Babygeschenke

Baby-Walz Starke-Marken

 Werbung

myToys.de: Einfach alles für Ihr Kind

   Impressum       Nutznungsbedingungen (NUB)       Datenschutz       FAQs zu Eltern-Zentrum       Hilfethemen