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Elterngeld
Welche Einnahmen gelten nicht als Einkommen?
Das Elterngeld orientiert sich ausschließlich am Erwerbseinkommen. Andere Einnahmen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Dazu gehören z.B.:
- Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen
- Arbeitslosengeld 1
- Arbeitslosengeld 2 (Besser bekannt als Hartz 4)
- Kurzarbeitergeld
- Krankengeld
- Kindergeld
- Renten
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Sparerfreibetrag wird abgezogen
- Werbungskosten Pauschbetrag
Kurz gesagt: Das Elterngeld wird berechnet von dem Erwerbseinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit, bzw. aus selbstständiger Arbeit berechnet.
Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen. Doch diese kommen so gut wie nicht vor. Deshalb werden diese hier vernachlässigt.
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