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Elterngeld
Elterngeld und Kurzarbeit
Wie wirkt sich die Kurzarbeit auf das Elterngeld aus?
Was kann ich machen, damit ich meine Verluste möglichst klein halte?
Durch die Einführung der Kurzarbeit sparen sich viele Unternehmen die Lohnnebenkosten der Arbeitnehmer. Auf diese Weise sollen Kündigungen und Massenentlassungen verhindert werden. Deshalb wurde auch der Zeitraum, indem Unternehmen diese Staatshilfen bekommen können, deutlich verlängert. Der Schutz der Arbeitnehmer steht an erster Stelle.
Die Möglichkeit durch die Inanspruchnahme der Kurzarbeit wird auch verhindert das Mitarbeiter und damit Potential die Unternehmen verlassen müssen.
Aber wie wirkt sich die Kurzarbeit auf das Elterngeld aus?
Das Kurzarbeitergeld, welches die Arbeitnehmer erhalten wirkt sich in seiner Höhe entsprechend auf das Elterngeld unmittelbar aus. Was heißt das aber konkret?
Kurzarbeitergeld gehört ebenso zu den Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Dieser Teil des Einkommens wird deshalb bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mitberücksichtigt. Das Elterngeld sinkt mit dem steigenden Bezug von Kurzarbeitergeld.
Lohnersatzleistungen werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. D.h. das Einkommen wird als 0,-€ gewertet. Lohnerstazleistungen sind KEIN Lohn. Denn es handelt sicht um Einkommen sondern bestenfalls um Einnahmen. Die Unterscheidung von Einkommen und Einnahmen ist sehr wichtig!
Um dieser Ungerechtigkeit zu entgehen besteht die Möglichkeit den werdenden Vater, bzw. die werdende Mutter aus der Kurzarbeit herauszunehmen und ihnen den normalen Arbeitslohn vom Unternehmen zahlen zu lassen. So kann ein Absinken des Elterngeldes durch Kurzarbeit verhindert werden.
Allerdings kann es erfahrungsgemäß dadurch zu betriebsinternen Auseinandersetzungen kommen. Kolleginnen und Kollegen könnten sich benachteiligt fühlen. Oft entstehen dadurch Neid und neue Schwierigkeiten bis hin zu Mobbing im Unternehmen. Das kann so weit gehen, dass der werdende Vater gekündigt wird – trotz Kurzarbeit.
Hinzu kommt noch, dass Väter gegenüber den Müttern bzgl. des Kündigungsschutzes schlechter gestellt sind. So sind werdende Mütter ab bekannt werden der Schwangerschaft vor der Kündigung geschützt. Werdende Väter dagegen sind erst acht Wochen vor dem Antritt der Elternzeit vor einer Kündigung geschützt.
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