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Elterngeld
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt nur stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Wochenstunden nicht überschreiten - sonst entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Alleinerziehende können die „Vätermonate“ zusätzlich für sich beanspruchen, da sie Mütter- und Väteraufgaben gleichermaßen erfüllen. Arbeitslose können das Elterngeld hingegen maximal 12 Monate lang beziehen. Einen «Geschwisterbonus» gibt es, wenn innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Kind zur Welt gebracht wird.
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