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Elterngeld
Einmalzahlungen werden bei der Berechnung des Elterngeld nicht berücksichtigt
Einmalzahlungen wie z.B. ein 13. Monatsgehalt oder Elterngeld werden bei der berechnung des Elterngeld nicht berücksichtigt.
Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Einmalzahlungen auf das gesamte Kalenderjahr verteilt.
Sozialgericht Münster
Az.: S 2 EG 26/07
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