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Elterngeld
Wo muss man Elterngeld beantragen?
Zuständig für die Ausführung des Gesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Dies werden die auch für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen sein.
Das bedeutet, das Elterngeld erhalten Sie dort, wo vorher das Erziehungsgeld beantragt / gewährt wurde.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann können Sie Auskunft über die für Sie zuständige Stelle z.B. bei der Gemeinde; Stadtinformation; etc.
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