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Elterngeld
Behörde hat sich verrechnet? Die Zeche zahlen die Eltern!
Das Elterngeld ist keine absolute Summe. Sie basiert auf theoretischen Annahmen und Änderungsmöglichkeiten. Auf den ersten Blick erscheint es dadurch als ein sehr flexibles Instrument für berufstätige Eltern, welche sich 12 Monate um den Nachwuchs, und nicht um den Beruf kümmern möchten.
Wenn die Annahmen sich nicht erfüllen, kann es für die jungen Eltern teuer werden – bis hin zum Knast.
Angenommen eine Familie erhielt 12 Monate Elterngeld. Das Jahr ist zu ende und eine Endabrechnung erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle. Dann wird das große Erwachen kommen. Denn das Elterngeld basiert auf der Annahme des möglichen Erwerbseinkommen in den zwölf Monaten Elternzeit. D.h. der erste Bescheid ist ein Bewilligungsbescheid. Dieser ist nicht endgültig. Denn nach den zwölf Monaten wird das tatsächliche Erwerbseinkommen von der zuständige Elterngeldstelle festgestellt. Und hier treffen Theorie und Praxis aufeinander. Die meisten Eltern erhalten ein zu hohes Elterngeld, weil das Erwerbseinkommen der vergangen 12 Monate (also des ersten Lebensjahres des Nachwuchses) höher ausfiel, als theoretisch angenommen.
Das führt dann dazu, dass die Eltern nachweisen müssen, warum das Erwerbseinkommen höher war als angenommen. Dem höheren Erwerbseinkommen folgt die Rückforderung des Elterngeldes – gemessen am tatsächlich erzielten Jahreseinkommen. Hinzu kommt, dass die zuständige Elterngeldstelle annehmen muss, dass Änderungen im Verlauf des Jahres der Elterngeldstelle nicht mitgeteilt wurden. Darauf steht eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro oder strafrechtliche Konsequenzen - bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Und alles nur, weil eine Behörde von falschen Annahmen ausgegangen ist.
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