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 Eltern > Eltern: E > Eltern: Elterngeld und Elternzeit
 

Elterngeld

Erhöhtes Elterngeld bei gering verdienenden Eltern?

Das Elterngeldgesetz sieht auch die Schwierigkeiten, das es immer mehr Gering- und Kleinverdiener in Deutschland gibt. Um auch hier finanzielle Anreize dafür zu schaffen, das sich potentielle Eltern für Kinder entscheiden, gibt es ein sogn. "erhöhtes Elterngeld für Geringverdiener".

    Hat das Elternteil, welches zu Hause bleibt um die Kinderbetreuung zu übernehmen, ein durchschnittliches Monatseinkommen von bis zu 1.000 EURO (netto), erhält dieses Elternteil ein erhöhtes Elterngeld.

    Grundsätzlich gilt: Je geringer das Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes war, desto höher ist der prozentuale Ausgleich. Konkret heißt das, das um je 2,00 Euro, die das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht sich die Leistung des Elterngeldes um 0,1 Prozentpunkte.


    Kleines Rechenbeispiel:

    Das monatliche Nettoeinkommen des Elternteils, welches Elterngeld bezieht, beträgt vor der Geburt des Kindes 700,-Euro. Die "Geringverdienerdifferenz" liegt also bei 300,- Euro. Diese Differenz führt jetzt dazu, das der Elterngeldberechtigte zusätzliche 15 Prozent - also 82 Prozent Ausgleich erhält.

    Der Rechenweg:

      300 Euro : 2 = 150 Euro

      150 * 0,1 = 15 (Prozent)

      67 Prozent + 15 Prozent = 82 Prozent Elterngeld

      82% von 700 Euro = 574 Euro Elterngeld pro Monat

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