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Elterngeld
Welche bisherigen Zahlungen fallen durch das Elterngeld weg?
Das Eltergeld ersetzt seit dem 01.01.2007 das Bundeserziehungsgeld.
Eltern, die vor dem 01.01.2007 ein Kind bekommen haben, haben selbstverständlich Anspruch auf das Erziehungsgeld.
Was ändert sich beim Mutterschaftsgeld?
Beim Mutterschaftsgeld ändert sich nichts.
Was passiert bei Empfängern sozialer Leistungen wie ALG 2, etc.?
Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro (Mindestbetrag) ist es also anrechnungsfrei.
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