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Kinderförderung
Elterngeld
Ab 2007 erhalten berufstätige Väter und Mütter durch das Elterngeld finanziell unterstützung, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes vorübergehend aus dem Beruf aussteigen. Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld, das nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze gezahlt wurde.
Die wichtigsten Fragen und Antworten hier in der Zusammenfassung
Wie viel Geld gibt es?
Der Elternteil, welcher nach der Geburt zu Hause bleibt, erhält 67 Prozent seines bisherigen Nettogehalts. Die Obergrenze (also das absolute max.) liegt bei 1800 Euro pro Monat. Berechnungsgrundlage sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Babys. Arbeitslose und Studenten bekommen einen monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro. Dieser wird nicht mit anderen Sozialleistungen wie z.B. dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Wer weniger als 1000 Euro verdient, erhält ein erhöhtes Elterngeld von bis zu 100% des bisherigen Einkommens.
Wie lange wird das Elterngeld bezahlt?
Das Elterngeld wird maximal zwölf Monate gezahlt. Dank der so genannten Väter- oder Partnermonate kann die Bezugsdauer jedoch auf insgesamt 14 Monate verlängert werden, sofern auch der andere Partner mindestens zwei Monate für die Kinderbetreuung zu Hause bleibt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Mutter eine zwölfmonatige Auszeit nimmt und der Vater anschließend zwei Monate zu Hause bleibt oder ob sich beide Partner sieben Monate lang gleichzeitig um das Baby kümmern. Die Bezugsdauer kann auf den doppelten Zeitraum gestreckt werden, doch dann zahlt der Staat nur den halben Satz pro Monat. Dies muss bereits bei der Antragsstellung berücksichtigt werden.
Gitb es Ausnahmeregelungen?
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt nur stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Wochenstunden nicht überschreiten - sonst entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Alleinerziehende können die „Vätermonate“ zusätzlich für sich beanspruchen, da sie Mütter- und Väteraufgaben gleichermaßen erfüllen. Arbeitslose können das Elterngeld hingegen maximal 12 Monate lang beziehen. Einen «Geschwisterbonus» gibt es, wenn innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Kind zur Welt gebracht wird.
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