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Kinderförderung
Erziehungsgeld
Achtung: Das Erziehungsgeld wird ab dem 01.01.2007 durch das Elterngeld abgelöst!
Für alle Kinder, die ab dem Jahr 2004 geboren wurden und entweder vom Vater oder der Mutter selbst betreut werden, zahlt der Staat Erziehungsgeld. Der Anspruch ist abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern. Anspruchberechtigte können wählen zwischen 300 Euro monatlich bis zum Ende des zweiten Lebensjahres oder 450 Euro bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Anträge können bei den zuständigen Stellen der jeweiligen Bundesländer gestellt werden. Je nach Bundesland sind diese Erziehungsgeldstellen unterschiedlichen Behörden zugeordnet. Sie können bei den Versorgungsämtern (Bayern und NRW), den Bezirksämtern (Hamburg) oder auch den Jugendämtern (Rheinland-Pfalz) angesiedelt sein.
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