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Kinderförderung
Grundlagen
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung - so steht es jedenfalls im Grundgesetz. Das verpflichtet den Staat, Kinder und Familien bestmöglich zu unterstützen.
Wer ein oder mehrere Kinder hat, muss meist seinen Lebensstandard einschränken. Gerade junge Familien müssen bei Investitionen oder der Urlaubsbuchung ganz genau kalkulieren. Um die Belastungen abzufedern, greift der Staat Familien in den verschiedensten Lebensbereichen direkt oder indirekt finanziell unter die Arme. Allein für die bekannteste Familienförderung, das Kindergeld, wurden im Jahr 2004 knapp 30 Milliarden Euro ausgezahlt. Rund neun Millionen Berechtigte mit knapp 15 Millionen Kindern profitierten von dieser Leistung.
"Eine Reihe der staatlichen Leistungen sind bundesweit einheitlich geregelt", so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Diese werden von den unterschiedlichsten Behörden und Ministerien verwaltet, wie dem BMFSFJ oder auch den Arbeitsagenturen. Neben der Förderung des Bundes haben auch die Länder und Gemeinden individuelle Regelungen und Fördermaßnahmen für Familien.
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