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Kinderförderung
Kindergeld
Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen an alle Eltern gezahlt. Für das erste bis dritte Kind werden monatlich je Kind 154 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 179 Euro monatlich gezahlt. Träger sind die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit oder die Familienkasse des öffentlichen Dienstes. Die Leistung gilt für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Befindet sich das Kind danach noch in der Ausbildung, so verlängert sich der Anspruch bis zum 27. Lebensjahr. Verdient das Kind mehr als 7.680 Euro im Jahr, entfällt das Kindergeld. Detaillierte Informationen der Arbeitsagentur finden Sie auf deren Internetseiten unter www.arbeitsagentur.de in der Rubrik "Informationen / Arbeitnehmer".
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