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Kinderförderung
Kinderzuschlag
Für Eltern mit geringem Einkommen zahlen die Familienkassen seit Jahresbeginn 2005 einen "Kinderzuschlag" in Höhe von maximal 140 Euro monatlich je Kind. Ziel der Neuregelung ist es, dass Eltern weiter ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können und nicht in Folge der finanziellen Belastungen durch das Kind das Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen. Berechtigt für die staatliche Zulage ist jeder, der mit seiner Arbeit zwar Geld verdient, damit aber nicht auch noch den Lebensunterhalt seines Kindes bewerkstelligen kann. Laut Gesetz ist die Zahlung des Kinderzuschlags zunächst auf maximal drei Jahre begrenzt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit in der Rubrik "Informationen / Arbeitnehmer" unter "Kindergeld".
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