|
Kinder- / und Familienförderung
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag liegt bei 3.648 Euro im Jahr. Zudem gibt es einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von jährlich 2.160 Euro. Beide Freibeträge werden nachträglich bei der Veranlagung der Einkommenssteuer berücksichtigt. Auch die Kosten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Nähere Informationen zu den steuerlichen Freibeträgen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
<< zurück
|