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Spielplatz
Wer ist zuständig?
Die Frage nach der Zuständigkeit bzgl. eines Kinderspielplatzes lässt sich häufig gar nicht so einfach zu beantworten. Dies kann sehr unterschiedlich sein.
Zuständig für Spielplätze können z.B. sein:
- Baugenossenschaft
- Ihr Vermieter
- Eigentumsgemeinschaften (bei Wohnungseigentümern)
- die Gemeinde (i.d.R. Baureferat)
- Landesregierung (kommt selten vor)
- Kindergarten, Schule, Hort (wenn der Spielplatz sich auf solchem Gelände befindet)
Im Zweifelsfalle fangen Sie mit dem Vermieter an um die Zuständigkeit zu klären. Dieser kann in der Regel Ihnen die genaue Zuständikeit sagen oder aber Sie wenden sich an das Baureferat ihrer zuständigen Gemeinde.
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