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 ADHS - Aufmerksamkeits-Defizit-Hyper / Hypoaktivitäts-Syndrom
 Gesundheit > Gesundheit: A > Gesundheit: ADHS - Aufmerksamkeits-Defizit-Hyper / Hypoaktivitäts-Syndrom
 

ADHS (Aufmerksamkeits - Defizit - Hyper- (Hypo-) aktivitäts - Syndrom)

Methylphenidat im Straßenverkehr

Stellungnahme zum Thema Medikamente am Steuer vom ADAC (pdf-Dokument)

Urteil des Landgerichts Coburg vom 23.02.2005, Az: 12 O 671/04 (.pdf-Dokument)

Genauer Briefwechsel zwischen ADHS-Zentrum (heute Eltern-Zentrum) und der Staatsanwaltschaft München (pdf-Doku)


Der genannte § in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft München lautet wie folgt:

-------------

Strafgesetzbuch: Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)

§ 316

Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

---------------------

Quelle:

Staatsanwaltschaft München 1 / 80097 München / Meldung vom 19.07.2004
Aktenzeichen: 480 AR6 9336 / 04



V e r s i c h e r u n g s r e c h t

Pillen mit fatalen Nebenwirkungen

Urteil des Landgerichts Coburg vom 23.02.2005, Az: 12 O 671/04

Zur Haftung des Kaskoversicherers, wenn der versicherte Pkw bei einem Unfall beschädigt wird, bei dem der Versicherungsnehmer unter Medikamenteneinfluss stand

    Kurzfassung

    Tabletten haben nicht immer nur heilende Wirkung. Manchmal stellen sich unerfreuliche Nebenfolgen ein, die keine Packungsbeilage je erwähnt. So kann ein infolge Medikamenteneinnahme verursachter Verkehrsunfall nicht nur eine Bestrafung und einen Führerscheinentzug nach sich ziehen. Unter Umständen entfällt auch der Kaskoschutz für das hierbei beschädigte eigene Fahrzeug.

    Das machte jetzt das Landgericht Coburg in einer aktuellen Entscheidung deutlich. Das Gericht wies die Klage des bei einem Unfall mit Arzneimitteln vollgepumpten Versicherten gegen die Vollkaskoversicherung auf Zahlung von rund 8.500 € ab. Der Versicherungsnehmer habe den Versicherungsfall in vorwerfbarer Weise selbst verursacht, so das Landgericht.

Die Pressemitteilung als .pdf-Datei zum öffnen / Download

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