|
ADHS (Aufmerksamkeits - Defizit - Hyper- (Hypo-) aktivitäts - Syndrom)
Hort
Oft wird uns von den Eltern Unfähigkeit vorgeworfen. Wie kann man uns dies vorwerfen? Die Eltern kommen selbst mit ihren Kindern nicht zurecht. Verlangen dies aber von Erziehrinnen im Hort. Es heißt das wir Fachpersonal für den Erziehungsbereich sind. Grundsätzlich ist das richtig, doch wissen die Eltern nicht, das es in der Ausbildung grundsätzlich nur Regelkinder gibt, bzw. vom Regelkind wird ausgegangen. Fortbildungen, sie sind wichtig, doch ist jede Fortbildung nur Theorie und selten praxisnah.
Auch wenn es um Aktivitäten wie z.B. Ausflüge geht, verstehen die Eltern von ADHS-Kindern nicht, warum wir diese Kinder nicht mitnehmen können. Die damit verbundenen Gefahren sind nicht einzuschätzen. Wir tragen die Verantwortung für jedes Kind. Kinder, welche die Gruppe "aufmischen" und ins unkontrollierte Chaos stürzen, die oft nicht zu bändigen sind, die spontan ihren Gedanken nachgehen und in einer Gedankenlosigkeit sich von der Gruppe entfernen oder über die Straße laufen, dies ist uns als Erziehrinnen zu gefährlich. Es ist für zwei Erziehrinnen, die mit einer Gruppe unterwegs sind, nicht möglich auf ein ADHS-Kind so zu achten und zu kontrollieren, das die Möglichkeit eines Unfalls ausgeschlossen oder wenigstens kalkulierbar ist.
Oft werden wir von den Eltern dazu angehalten das ihre Kinder ihr Medikament rechtzeitig bekommen. Wir haben uns bereits sehr viel, und unglaubliches, von Eltern sagen lassen müssen weil wir dies nicht tun. Eltern verstehen nicht, das mit der Gabe eines Medikamentes auch die medizinische Verantwortung für das Kind übernommen wird. Bei einem ADHS-Kind das urplötzlich und nicht nachvollziehbar einen Tobsuchtsanfall bekommt, oder eine Nebenwirkung auftritt kann als Folge von falscher Medikamentengabe gehandhabt werden. In diesem Fall trägt die Erzieherin die Verantwortung für das Kind und die Folgen, sachlich (bei Zerstörung von Spielen / Möbeln) und körperlich (bei Körperschäden am Kind). Das Risiko ist nicht kalkulierbar, im schlimmsten Falle bekommt die Erzieherin ein sofortiges Berufsverbot.
<< zurück
|