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Enuresis / Inkontinenz
Zahlung von Hilfsmitteln durch die Krankenkassen
Hilfsmittel bei Enuresis und Inkontinenz übernimmt grundsätzlich die Krankenkasse. Dies bei Kindern ebenso wie bei Erwachsenen. Ausschlaggebend ist die Verordnung des behandelnden Arztes.
So bezahlt die Kasse im Rahmen von Verhaltenstherapie z.B. die Klingelhose / Klingelmatratze. Auch werden Windeln als Hilfsmittel anerkannt und von der Kasse gewöhnlich übernommen.
Die Kostenübernahme von Windeln ist gewöhnlich unproblematisch. Weigert sich die Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen, muss hier der Einzelfall geprüft werden. Eine Prüfung läuft wie folgt ab:
Alle Unterlagen des Patienten werden der Kasse zur Einsicht gegeben. Diese lässt den Fall dann durch den "Medizinischen Dienst der Krankenkassen" (kurz: MDK) überprüfen und reagiert dann nach deren Stellungnahme entsprechend.
WICHTIG:
- Außerdem muss beachtet werden, das hier ggf. Zuzahlungen vom Patienten geleistet werden müssen, außer der Patient ist von der Zuzahlung befreit.
- Hilfsmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur dann verordnet werden, sofern sie von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst und im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkasse aufgeführt sind.
HILFSMITTEL: Für Hörgeräte, orthopädische Einlagen oder Windeln bei Inkontinenz gelten erstmals bundeseinheitliche Festbeträge. Nur noch sie werden von den Krankenkassen übernommen.
Grundsätzlich gilt: Für Hilfsmittel müssen Patienten zehn Prozent zuzahlen - mindestens fünf, jedoch höchstens zehn Euro.
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