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Enuresis / Inkontinenz
Wenn ich wirklich(!) inkontinent bin, muss ich dann zum Bund oder Zvildienst leisten?
Grundsäztlich lautet die Antwort erstmal “ja”. Die Zeiten, in denen man wegen Einnässens oder Einkotens vom Bund befreit wird, sind schon lange vorbei.
Es ist jedoch in Verbindung mit sekundären Erkrankungen, sog. Komorbiditäten, immer noch möglich eine Verweigerung und sogar eine Freistellung zu bekommen.
Die Umstände, welche eine Inkontinenz mit sich bringt müssen als Begründung genau dargelegt werden. Komorbiditäten müssen durch entsprechende Psychiatrische Gutachten fachlich bestätigt werden.
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