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Epilepsie
Epilepsie ist eine Form von Behinderung. Doch die Krankheit Epilepsie selbst äußert sich in unterschiedlichster Form. Es wird zwischen Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung unterschieden. Dem dann entsprechend ist es möglich, einen GDB (Grad der Behinderung) zu erwirken.
Sehr selten (GdB: 40)
- generalisierte große und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als 1 Jahr
- kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Monaten
Selten (GdB: 50 - 60)
- gener. große und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten
- kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Wochen
Mittlere Häufigkeit (GdB: 60 - 80)
- gen. große und komplex-fok. Anfälle mit Pausen von Wochen
- kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Tagen
Häufig (GdB:90 - 100)
- gen. gr. oder kompl.-fok. Anfälle wöchentlich oder Serien von gen. Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen
- kleine und einf. fokale Anfälle täglich
Nach drei Jahren Anfallsfreiheit (GdB 30)
- bei weiterer Notwendigkeit von Behandlung mit Antiepileptika
- Als abgeklungen gilt ein Anfallsleiden immer dann, wenn der Patient min. drei Jahre ohne Medikation anfallsfrei war. Ein GdB wird nur noch dann anerkannt, wenn ein Hirnschaden nachgewiesen wurde
Ab einen GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis zwar beantragt werden, doch kommt dieser gewöhnlich automatisch. Er wird jedoch bei der Gemeinde / Stadt ausgestellt. Im Bescheid steht nicht nur drinnen wie hoch der GdB (Grad der Behinderung) ist, sondern auch die weitere Vorgehensweise, wenn ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis besteht.
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