Eltern-Zentrum Impressum    Nutzungsbedingungen    Datenschutz   

www.babywalz.de

 Eltern-Zentrum

Startseite Startseite

suchen suchen

Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Hilfe

 

 Info
Magazin

 

 Themen

Startseite Neue Themen

Beruf
Eltern
Gesundheit
Pädagogik
Recht
Technik
Multimedia
Essen & Trinken

 

 Amazon
Amazon
 Heilpraktiker
 Gesundheit > Gesundheit: H > Gesundheit: Heilpraktiker
 

Heilpraktiker – Das miese Geschäft mit Patienten

Berechtigte Kritik am Heilpraktiker in zwei Teilen

Geldnot: Das treibende Mittel von Heilpraktikern?

Wer kennt das nicht? Es ist "Ebbe" im Geldbeutel und die nächsten Rechnungen kommen ins Haus. Gut das man Heilpraktiker ist. Denn so kann man seine Kunden individuell das Geld aus der Tasche ziehen und sich selbst als heiligen Samariter bezeichnen. Gut für das eigene Gewissen – schlecht für den Patienten.

Der Patient kann nämlich nicht beurteilen, wann eine Behandlung beendet ist. Der Heilpraktiker hat das Sagen. Und der Patient ist ihm auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Kontrollmöglichkeiten bzgl. der Behandlungsmethode gibt es keine.

Der Trend geht in Deutschland immer mehr zur "alternativen Medizin". Viele bezahlen sich dumm und dämlich um auf der Ökowelle mit zu reiten. Dies natürlich sehr zur Freude von Heilpraktikern und anderen Wunderheilern.

Hinzu kommt, das die Tätigkeit des Heilpraktikers auf einem im BGB geregelten Dienstvertrag basiert. Laut §145 BGB bedarf er keinerlei Form und kann sogar ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Der Patient und der Heilpraktiker schließen einen Dienstvertrag nach §§ 611-630 BGB welcher den Patient zur Zahlung verpflichtet. Ein Erfolg der Inanspruchnahme eines Heilpraktikers ist nicht notwendig um den Dienstvertrag zu erfüllen.

 

Eine 2-Klassengesellschaft beim Heilpraktiker

Zum Heilpraktiker geht nur der, der ihn auch bezahlen kann. Denn Heilpraktiker und ihre Behandlungsmethoden werden bei den Krankenkassen nicht anerkannt und sind somit auch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

Die schöne heile Biowelt bleibt also Geringverdienern und Sozialhilfeempfängern verschlossen. Einerseits schade, weil hier Menschen benachteiligt werden. Andererseits ist das gut so. Denn dann erhalten die Armen unter den Patienten eine gute medizinische Behandlung.

 

Welches Mittel bei welcher Krankheit?

Fragt man einen Heilpraktiker was er bei Bauchschmerzen verschreibt, so wird er Ihnen eine Antwort geben. Fragen wir weitere zehn Heilpraktiker, werden wir weitere zehn verschiedene Mittel bekommen.

Man kann nicht sagen "dieses eine Mittel gibt man bei dieser Krankheit". In der Praxis verschreiben Heilpraktiker also frei nach Schnauze – wenn ich das mal so deutlich sagen darf.

In der Schulmedizin ist das nicht möglich. Denn erstmal braucht es eine Diagnose und dann die notwendige – gezielte - Maßnahme.

Und wenn der Patient beim Heilpraktiker mit seiner nicht diagnostizierten Blinddarmentzündung rausgeht, ist er entweder bald tot oder besinnt sich auf die Schulmedizin und lässt sich doch noch operieren. Bauchschmerzen kann ein Heilpraktiker nicht sehen aber diagnostizieren. Eine Blinddarmentzündung wird er nicht feststellen können, weil er dies erstens nicht behandeln darf und zweitens nicht diagnostizieren kann.

 

Gibt es eine Berufsordnung? Wer kann Heilpraktiker werden?

Nein, es gibt keine Berufsordnung für Heilpraktiker. Es gibt noch nicht mal eine geregelte Ausbildung für den Heilpraktiker.

Heilpraktiker kann jeder werden, der mindestens 25 Jahre alt ist und einen Hauptschulabschluss vorweisen kann.

Um als Heilpraktiker endgültig zugelassen zu werden, muss der Anwärter / die Anwärterin eine Heilpraktikerprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt des jeweiligen Bundeslandes machen. Die Prüfung ist in jedem Bundesland anders. Standards gibt es keine. Gut, wie soll es Standards geben, wenn es nicht mal eine zugelassene Ausbildung für Heilpraktiker gibt?

Übrigens: Der Beruf des Heilpraktikers ist in Deutschland kein anerkannter Ausbildungsberuf!

 

Und wie sieht es im europäischen Ausland aus?

Das einzige Land das so fahrlässig im Gesundheitsbereich handelt und Heilpraktiker zulässt ist Deutschland.

In Österreich gibt es dagegen etwas ganz anderes: Unser Nachbar hat Kurpfuscherei sogar unter Strafe gestellt. D.h. ein praktizierender Heilpraktiker würde in Österreich ins Gefängnis kommen.

Österreich vertritt die klare Auffassung, dass jemand nur dann Menschen behandeln darf, der auch eine medizinische Ausbildung mit festgelegtem Curriculum absolviert hat.

 

Die Zukunft des Heilpraktikers

Das Thema Heilpraktiker und ihre Zulassung wird eines Tages auch innerhalb der EU reglementiert werden. Es wäre gut möglich, dass der Beruf und die Ausübung von Heilpraktikern verboten – und unter Strafe gestellt – wird.

 

<< zum Teil 1

<< zurück (Heilpraktiker)


Heilpraktiker

 Amazon
 Werbung

myToys.de: Einfach alles für Ihr Kind

   Impressum       Nutznungsbedingungen (NUB)       Datenschutz       FAQs zu Eltern-Zentrum       Hilfethemen