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Nahrungsergänzungsmittel
Wann werden Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel eingestuft?
Unter welchen Umständen dürfen Nahrungsergänzungen als Arznei (Heil-) mittel ausgegeben werden?
Hersteller von Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur dann ihre Produkte von einer Behörde als Arzneimittel einstufen lassen, wenn wissenschaftliche Ergebnisse gezeigt haben, dass die Mittel erheblich in die Funktion des Körpers eingreifen.
Bundesverwaltungsgericht: Az 3C 21.06, Az 3C22.06, Az 3 C 23.06
Es hatten verschiedene Hersteller geklagt, welche ihre Produkte als Nahrungsergänzungen auf den Markt gebracht hatten.
Das Klassifizieren von verschiedenen Produkten als Medikament an Hand eines Verdachtes ist nicht zulässig. Es sind gesicherte wissenschaftliche Nachweise zu erbringen, um Nahrungsergänzungsmittel als Medikament einstufen zu können.
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