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 Recht: Behörden
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Umgang mit Behörden

  1. Termine telefonisch - ggf. bei schlechten Erfahrungen schriftlich - vereinbaren
  2. Wenn Sie behindert sind oder Kleinkinder haben, welche Sie nicht alleine lassen können, melden beim Sachbearbeiter entsprechend vorher an. Er ist verpflichtet auf die Notsituation einzugehen. (d.h. kurze Wartezeiten)
  3. Bei Unklarheiten eines Formulars (z.B. beim Ausfüllen) ist der Sachbearbeiter verpflichtet Sie zu unterstützen – bis auch Sie es verstanden haben.
  4. Wenn Sie sich nicht auskennen, lassen Sie sich beraten. Die Behörden haben Beratungspflicht.
  5. Nach Möglichkeit immer alles in schriftlicher Form abwickeln, bzw. Machen Sie für sich stets mindestens eine Kopie. Von Gesprächen immer Zeit / Ort / Name vom Gesprächspartner aufschreiben. Bei Vorsprachen vor allem auch Zeugen mitnehmen. Nach Gesprächen eine schriftliche Bestätigung anfordern.
  6. Bei Verzögerungen in der Bekanntgabe der Entscheidung setzen Sie der Behörde einen Termin. Findet nach drei Monaten keine Tätigkeit statt kann eine sog. „Untätigkeitsklage“ eingereicht werden.
  7. Bekommen Sie eine ungerechtfertigte Zahlungsaufforderung, so legen Sie SOFORT Widerspruch ein, andernfalls kann die Aufforderung Rechtskräftig werden.
  8. Fühlen Sie sich vom Sachbearbeiter ungerecht behandelt, oder zeigt er sich nicht nachvollziehbar stur, können Sie sich beim Dienstvorgesetzten beschweren. (Dienstaufsichtsbeschwerde)
  9. Letzte Möglichkeiten, wenn nichts mehr machbar scheint, ist es sinnvoll sich an den Sozialbeauftragten des Landes zu wenden und die Situation deutlich machen.

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