Eltern-Zentrum    30.07.2010 - 21:07   
  www.jako-o.de
  Startseite   |   Eltern-Zentrum / Community   |   Suchen   |   Online-Spiele   |     Shopping   |     Impressum   |   Hilfe   |  
 Themen

Startseite Neue Themen

Beruf
Eltern
Gesundheit
Pädagogik
Recht

 

Alles für die Schule bei Amazon

 Recht: Behörden
 Recht > Recht: B > Recht: Behörden
 

Bei negativen Bescheid

Erheben Sie umgehend Einspruch gegen den negativen Bescheid, damit Sie die Einspruchsfrist waren. In diesem Schreiben müssen folgende Inhalte enthalten sein:

  1. (im Betreff) Datum des Bescheides
  2. (im Betreff) Aktenzeichen
  3. (im Betreff) der Vermerk „Einschreiben mit Rückschein
  4. (im Text) Hiermit erhebe ich (ggf. wir) - Ihr Name - fristgemäß Einspruch gegen o.g. Bescheid. Die Begründung erfolgt in den nächsten Tagen schriftlich.

Schicken Sie diesen Einspruch - und alle weiteren Briefe - an das Jugendamt per Einschreiben mit Rückschein. Das ist zwar teurer, aber im Notfall können Sie beweisen das Ihre Briefe angekommen sind.


Prüfen Sie den Bescheid

Lesen Sie den Bescheid genau durch. U.U. ist es sinnvoll den Bescheid mehrmals zu lesen um das deutsche Behördendeutsch zu verstehen. Prüfen Sie die Gründe für die Ablehnung auf ihre Richtigkeit. Nicht selten kommt es vor, das Jugendämter sich mittels §§ o.ä. aus der Verantwortung ziehen wollen um Geld zu sparen.

Bedenken Sie stets: Sie sind, bzw. ihr Kind ist für Behörden kein Mensch, sondern ein Aktenzeichen.


Rechtsbeistand in Anspruch nehmen

Nehmen Sie sich ggf. Rechtsbeistand in Anspruch. Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben oder diese nicht für die Kosten eintreten kann, so steht es Ihnen frei die sog. Prozesskostenbeihilfe in zu beantragen. Klären Sie dies mit dem Anwalt Ihrer Wahl.

Bedenken Sie bei der Wahl des Anwaltes, das er auf Familien und Sozialrecht spezialisiert sein sollte. Sprechen Sie alle Schritte mit dem Anwalt vorher unbedingt ab – keine eigenen Experimente!


Begründung des Einspruchs

Sie müssen konkret auf die Gründe für die Ablehnung Stellung beziehen, bzw. beziehen lassen (durch Gutachter o.ä. die damit zu tun haben). Schreiben Sie den Einspruch möglichst sachlich und ohne die Verwendung von Emotionen (Gefühlen).


Abheften und aufbewahren

Alles was Sie an Behörden schicken drucken Sie es auch für sich selbst aus und heften Sie es so ab, das Sie es wiederfinden, wenn es gebraucht wird. Bewahren Sie die Unterlagen min. 10 Jahre auf - länger ist besser.

 << zurück

 Drucken  
 Drucken

Die Druckfunktion ist hier leider noch nicht möglich.

   Impressum       Nutznungsbedingungen (NUB)       Datenschutz       FAQs zu Eltern-Zentrum       Hilfethemen