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 Recht: Bildungskredit
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Bildungskredit

Wofür gibt es den Bildungskreit?

    Der Bildungskreit gibt einem die Möglichkeit seine aus- oder Weiterbildungsmaßnahme zu finanzieren. Damit wird die schulische und berufliche Bildung gefördert. Der Bildungskredit unterliegt nicht dem BAFÖG.


An wen richte ich den Antrag auf einen Bildungskredit?

    Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredites vorliegen.


Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Bildungskredit bei der KfW?

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites.


Wird der Bildungskredit als Einkommen beim Arbeitslosengeld 2 (ALG II) angerechnet

    Ein Bildungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine zweckbestimmte Einnahme und darf daher bei der Berechnung des Arbeitslosengeld-II-Anspruchs nicht zum Einkommen gezählt werden.

    Das entschied das Sozialgericht Detmold (Beschluss vom 1. September 2006, AZ: S 9 AS 187/06 ER).

Weitere Infos und Antragstellung: http://www.bildungskredit.de

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