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Einzelintegration - rechtliche Grundlagen
Einzelintegration von Kindern in der allgemeinen Schule wird häufig dann praktiziert, wenn Behinderte Kinder zielgleich unterrichtet werden können. Bei diesen Kindern wird die Pflicht zum Besuch der Sonderschule nicht festgestellt, aber der sonderpädagogische Förderbedarf erhoben und in einem fortzuschreibenden Förderplan eingelöst. Sonderpädagogen leisten in entsprechendem Umfang Unterstützung. Hilfen können auch nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Antrag erfolgen.
Die rechtlichen Grundlagen dazu liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetzt (Sozialgesetzbuch 8) sowie das Bundessozialhilfegesetz.
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