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Recht: I
Urheberrechte in Internetforen
Tatsache ist, das für Forenbeiträge das UrhG in Frage kommt. In diesem speziellen Falle handelt es sich um geistiges, niedergeschriebenes Eigentum des Verfassers / der Verfasserin.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme, welche das ganze zum kippen bringen kann: Nämlich wenn in den Forenbedingungen (denen ausdrücklich zugestimmt werden muss) drin steht, das Löschen und Editieren auch ohne Angabe von Gründen möglich ist. In diesem Fall ist der Forenbetreiber in rechtlicher Sicherheit.
Allerdings ist der Forenmaster verpflichtet, Postings zu editieren oder zu löschen, welche gegen geltendes Recht verstoßen, oder zum Verstoß gegen geltendes Recht anstiften.
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